Ein entspannter Kaumuskel braucht einen gesunden Körper
Spezialisten für ganzheitliche Zahngesundheit und CMDBotox® und Heilpraktiker – Was Sie wissen sollten
In Deutschland dürfen Heilpraktiker kein Botox® verabreichen. Botox, ein Medikament auf der Basis von Botulinumtoxin, wird in der ästhetischen Medizin zur Faltenglättung und in der medizinischen Therapie zur Behandlung von bestimmten Muskelstörungen eingesetzt. Es handelt sich dabei um ein hochwirksames und potenziell gefährliches Präparat, das ausschließlich von Ärzten verabreicht werden darf.
Warum dürfen Heilpraktiker kein Botox® anwenden?
Die Anwendung von Botox® fällt unter die Regelungen des Arzneimittelgesetzes (AMG), das festlegt, dass bestimmte invasive Eingriffe und die Verabreichung verschreibungspflichtiger Medikamente nur von Ärzten vorgenommen werden dürfen. Dies betrifft auch die Injektion von Botulinumtoxin.
Heilpraktiker haben keine medizinische Approbation und dürfen daher keine verschreibungspflichtigen Medikamente wie Botox® verabreichen. Ihre Tätigkeit ist auf nicht-invasive Heilmethoden beschränkt, die keine ärztliche Zulassung erfordern, wie z. B. Homöopathie, Akupunktur, Pflanzenheilkunde oder manuelle Therapien.
Welche Konsequenzen hat das für Patienten?
Für Patienten bedeutet das, dass eine Botox®-Behandlung nur durch einen Arzt erfolgen darf. Ärzte haben neben der nötigen Fachkenntnis, sondern auch die rechtliche Befugnis, Botox sicher und korrekt anzuwenden.
Ein Heilpraktiker, der Botox® verabreichen möchte, handelt illegal und könnte sich strafbar machen. Es ist daher entscheidend, dass Patienten darauf achten, ihre ästhetischen Behandlungen nur von qualifizierten und autorisierten Ärzten durchführen zu lassen.
Schlussfolgerung
Botox®-Injektionen sind ein medizinischer Eingriff, der von einem Arzt durchgeführt werden muss. Heilpraktiker sind auf naturheilkundliche und nicht-invasive Therapien spezialisiert und dürfen keine verschreibungspflichtigen Medikamente wie Botox® anwenden. Patienten sollten sicherstellen, dass sie sich bei ästhetischen oder medizinischen Botox®-Behandlungen in die Hände eines qualifizierten Arztes begeben.
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Ihr Praxisteam der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie unter der Leitung von MKG-Chefarzt Dr. Dr. Yildirim